Unsere Fraktion hat einen Antrag geschrieben in dem sie folgendes fordert:
Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen.Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Eltern nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet.Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate seit Februar 2021 ff. entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie im Januar 2021 dennoch erhoben.Die Landesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Erlass bzw. einer Erstattung der Elternbeiträge durchringen. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert. Die Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei kommunalen Spitzenverbände fordern –, einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene, zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das Land darf nicht länger zuwarten.
Der Antrag ist als PDF-Datei hier abrufbar.
SPD Fraktion Recklinghausen