In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Stadt Recklinghausen die Hebesätze der Grundsteuer B für das Jahr 2025 beschlossen. Dabei hat sich der Rat für die vom Landesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit eines differenzierenden Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke entschieden.
Ab dem kommenden Jahr wird für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 663 v.H. erhoben, während für Nicht-Wohngrundstücke ein Hebesatz von 1173 v.H. fällig wird. Diese Entscheidung wurde insbesondere von der SPD-Fraktion unterstützt, die betont hat, dass es wichtig sei, das Wohnen in Recklinghausen für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu verteuern.
„Uns war schon vor und während der Beratungen zur Grundsteuer klar, dass es uns nicht gelingen wird, niemanden weh zu tun. Aber das lag letztendlich nicht an uns Lokalpolitiker*innen oder an der Stadt. Der Gesetzgeber hat diese undankbare Aufgabe auf die Städte und Räte abgewälzt, da die Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform war. Letztendlich profitieren von diesem Beschluss rund 52 Prozent der Eigentümer von Wohngrundstücken, die im nächsten Jahr weniger zahlen werden als noch in 2024“, erklärt Michael Materna, Vorsitzender der SPD-Fraktion.
Da die Grundsteuer direkt an Mieter weitergegeben werden darf, sollte es in mehr als der Hälfte der Fälle auch nicht zu einer Verteuerung der Mieten wegen der Grundsteuerreform kommen.
Für die Stadt Recklinghausen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so fließen die Gelder beispielsweise in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.